Der Entwurf der Haushaltssatzung / Haushaltsplan für den Doppelhaushalt der Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird nach  § 76 Abs. 1 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Zeit vom 15.04.2025 bis 25.04.2025

in der Stadtverwaltung Bad Schandau,  Kämmerei – Zimmer 16, zur Einsichtnahme während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung öffentlich ausgelegt.

Einwohner und Abgabepflichtige können vom 15.04.2025 bis zum Ablauf des siebten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung, d.h. bis zum  07.05.2025, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bad Schandau oder der Gemeinde Rathmannsdorf Einwendungen gegen den Entwurf erheben.

Dienstzeiten der Stadtverwaltung:

montags                9.00 – 12.00 Uhr

dienstags              9.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr

mittwochs             9.00 – 12.00 Uhr

donnerstags         9.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr

freitags                  9.00 – 12.00 Uhr

Rathmannsdorf, den 07.04.2025

Uwe Thiele – Bürgermeister