Laut Satzung der Gemeinde Rathmannsdorf wird seit dem 01.02.2022 eine Gästetaxe erhoben. Die Gästetaxe wird für die Erhaltung und den Ausbau der Infrastruktur verwendet.

Darunter zählt u.a.:
• Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Unterhaltung der zu touristischen Zwecken bereitgestellten Einrichtungen und Anlagen
• Für die kostenlose oder ermäßigte Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs und anderer Angebote

Die Gästetaxe beträgt seit dem 01.02.2022 pro Tag

2,00 €/Person bzw.
1,00 €/Person ermäßigt
• Kinder bis zum 7. Geburtstag sind befreit.

Die aktuelle Fassung der Gästetaxesatzung finden Sie hier.

Bitte verlangen Sie nach Ihrer Ankunft von Ihrem Gastgeber den Meldeschein und die zugehörige Gästekarte Mobil.

Ihre Vorteile der Gästekarte Mobil:

-kostenfreie Fahrt mit den Linienbussen, mit den S-Bahnen, den Regionalbahnen und den Fähren des VVO in den Tarifzonen der Sächsischen Schweiz (Pirna, Bad Gottleuba, Bad Schandau und Neustadt)
– Vergünstigungen in über 60 Freizeiteinrichtungen der Sächsischen Schweiz

Die Gästekarte Mobil gilt für Übernachtungsgäste der Gemeinde Rathmannsdorf vom Anreisetag bis zum Abreisetag in den Tarifzonen Pirna (70), Bad Gottleuba (71), Bad Schandau (72) und Neustadt (73) für beliebig viele Fahrten. Sie gilt in den öffentlichen Nahverkehrsmitteln des Verkehrsverbundes Oberelbe (VVO).

Sie erhalten bei Vorlage Ihrer Gästekarte Ermäßigungen in zahlreichen Unternehmen in der Region. Diese finden Sie in der Broschüre „Freizeit-Tipps – Sächsische Schweiz“. Die Broschüre liegt in Ihrem Ferienobjekt aus.

Weitere Infos zu den Vorteilen Ihrer Gästekarte erhalten Sie hier.